Selbständige Ev.-Lutherische Kirche
Die Christusgemeinden Celle
und Lachendorf
Dieses Schutzkonzept orientiert sich an der „Handreichung für
Gemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK)
zur Organisation von Gottesdiensten unter den Einschränkungen der
Corona-Pandemie“, die von der Arbeitsgruppe der Kirchenleitung und
des Kollegiums der Superintendenten am 25.04.2020 veröffentlicht
wurde.
Die gewissenhafte Umsetzung dieses Schutzkonzeptes zielt darauf, das
vorhandene Risiko einer Infektion zu minimieren. Klar ist aber auch:
Weder vor noch nach der Corona-Pandemie war und ist man bei einem
Zusammentreffen mit mehreren Personen in öffentlichen
Einrichtungen zu 100% vor einer Infektion jedweder Art sicher. Es geht
also mit diesem Konzept vorrangig darum, bestehende oder befürchtete
Ängste so weit es geht zu nehmen. Deutlich sein sollte, dass wir im
Gottesdienst zum Heil zusammenkommen und uns der Dreieinige Gott
nicht zum Unheil begegnen will.
Das Feiern von gemeinsamen Gottesdiensten in Zeiten erhöhter
Ansteckungsgefahr steht im Spannungsfeld von Eigen- und
Fremdverantwortung sowohl im Blick auf die körperliche
Unversehrtheit (Schutz der Gesundheit) als auch im Blick auf die
geistliche Unversehrtheit (Trost, Kraft und Hoffnung durch Gottes
Wort und Sakrament).
1. Grundbedingungen zum Besuch der Kirche
1.1 Mindestabstand
Im Bereich der kirchlichen Räumlichkeiten und auf dem Grundstück
wird bei Personen, die nicht in einer Hausgemeinschaft leben, der
Mindestabstand von 1,50 m eingehalten.Das beinhaltet auch, dass es zu
keinen körperlichen Kontakten oder Berührungen kommt. Auf
Kirchenkaffee und längeres Beieinandersein vor und nach dem
Gottesdienst wird verzichtet. Kinder können am Gottesdienst
teilnehmen, ein Kindergottesdienst jedoch wird bis auf weiteres nicht
angeboten.
1.2 Desinfektion der Hände
Alle Besucher sind aufgefordert, sich vor dem Besuch des
Gottesdienstes die Hände zu desinfizieren. Möglichkeit zur
Desinfektion der Hände besteht im Eingangsbereich von Kirche und
Gemeindeheim. Eine Einweisung erfolgt zu den Gottesdiensten durch
dafür benannte Personen. Auch Einmalhandschuhe können verwendet
werden.
1.3 Auf Hygiene- und Abstands-Regeln wird durch Aushänge
hingewiesen. Sie sind unbedingt einzuhalten.
1.4 Mund-Nasenschutz
Ein Mund-Nasenschutz ist zu tragen, es sei denn gesundheitliche
Probleme stehen dem entgegen.
1.5 Ausreichende BelüftungEs sollte vor und nach und (sofern
möglich) auch während des Gottesdienstes für eine ausreichende
Belüftung der Kirche gesorgt werden (Fenster und Türen öffnen).
1.6 Anmeldung
Die Besucher des Gottesdienstes werden gebeten, sich anzumelden.
Dies dient zur Planung der Platzbelegung. In Kirche und Gemeindesaal
sind nur begrenzt Sitzplätze möglich, die den Abstandsregeln
entsprechen. Die Namenslisten werden 4 Wochen aufbewahrt, um im
Falle des Bekanntwerdens einer Infektion, mögliche Kontaktpersonen
informieren zu können. Bei Gästen wird daher auch die vollständige
Anschrift erwünscht.
1.7 Bevollmächtigte für die Einhaltung des Schutzkonzeptes
Für jeden Gottesdienst steht jeweils mindestens ein eingewiesener
Helfer zur Verfügung, der durch Einweisung der Gottesdienstbesucher
hilft, das Schutzkonzept umzusetzen.
2. Die Gestaltung der räumlichen Möglichkeiten
2.1 Aufnahmekapazität der Kirche
Die Aufnahmekapazität der Kirche wird nach tagesaktuellen Richtlinien
festgelegt.
2.2 Sicherheitsabstand
Auf Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m wird geachtet
durch vorauslaufende Anmeldung zum Gottesdienst
durch vorher erfolgte Festlegung einer genauen Anzahl an
Sitzplätzen
durch Platzanweisung. Familien und häusliche
Gemeinschaften können beieinander sitzen.
anstelle eines Gesangbuches gibt es ein Gottesdienstblatt.
Laufrichtung im Mittelgang nach vorn, Ausgang durch die
Seitentür der Sakristei. Beim Abendmahlsbesuch auch
entgegengesetzt unter Beachtung der Abstände.
überzählige Besucher müssen ggf. abgewiesen bzw. auf eine
nachfolgende Andacht verwiesen werden.
Ansagen und Hinweise bzgl. Bewegungsabläufen werden bei
Bedarf im Gottesdienst gegeben (insbesondere zum Betreten
und Verlassen des Kirchraumes sowie zum Empfang des
Abendmahls).
3. Die Gestaltung des Gottesdienstes
3.1 Der Gottesdienst wird zeitlich komprimiert.
3.2 Das gemeinschaftliche Singen findet vorerst nicht statt. Das
Singen des Liturgen oder der Kantoren wird auf ein Minimum
beschränkt und erfolgt teilweise von der Empore.
3.3 Feier des heiligen Abendmahls
Der Kirchenvorstand hat auf seiner Sitzung am 18. Juni 2020 vor Ort in
der Kirche Abstände gemessen und Abläufe geprobt. Daraus hat sich
ergeben, dass wir unter Beachtung der Hygienevorgaben, die sich
besonders auf Abstände und die Vermeidung von direktem Kontakt
beziehen, unser Abendmahl als Wandelkommunion feiern. Das heißt,
dass wir auf der Sakristeiseite zum Altar treten und mit 1,5m Abstand
zum Vorhergehenden hinten um den Altar herum gehen, sodass wir an
der linken Altarseite die Elemente empfangen. Die Hostie wird vom
Liturgen in den Kelch getaucht. Mit einer Pinzette wird sie auf eine
Untertasse gelegt und auf die Altarecke gestellt. Die Kommunikanten
nehmen die Untertasse und essen Brot und Wein, womit sie Leib und
Blut unseres Herrn empfangen. Die Untertasse wird mit zum Platz
genommen und verbleibt dort. Sie wird nach dem Gottesdienst von den
Helfern eingesammelt und gereinigt. Im Altarbereich halten sich immer
nur vier Kommunikanten auf. Eine Helferin oder ein Helfer wird der
Gemeinde Zeichen geben, sodass das Hinzutreten weiterer
Kommunikanten lückenlos geschehen kann. Bei körperlichen
Einschränkungen, Bedenken und Verbesserungsvorschlägen wende
man sich bitte an den Pfarrer.Die Bereitung des Abendmahls erfolgt
vom Pfarrer mit Mund-Nasenschutz und Handschuhen unter
größtmöglicher Hygiene. Auf liturgische Gesten während der
Konsekration wird aus Gründen der Hygiene verzichtet.
4. Sonstiges
Es gilt natürlich weiterhin das Wort Jesu Christi: „Kommt her zu
mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch
erquicken“ (Matthäus 11,28) – gerade auch in diesen Zeiten!
Grundsätzlich besteht das Angebot von Einzelbeichte,
Einzelkommunion (in der Kirche) oder Hausabendmahl in diesen
besonderen Notzeiten auch weiterhin und kann im Pfarramt erbeten
werden. Bitte wenden Sie sich an den Pfarrer!
Über die Regelungen des Schutzkonzepts, das weiter entwickelt und
den jeweils gegebenen, sich verändernden Rahmenbedingungen
angepasst werden kann, wird die Gemeinde informiert; die
grundlegenden Sicherheitsstandards werden auch als Aushang und im
Internet veröffentlicht.
Für den Kirchenvorstand: Pfarrer Bernhard Mader
(Stand: 5. November 2020)
Unser Schutzkonzept für die
Gottesdienste in Lachendorf